Konzept
LRS-Förderkonzept der RSB
LRS-Förderkonzept der Realschule am Buchenberg (Stand: 28.04.2026)
1. Vorwort und Ziel
Kinder mit besonderen Schwierigkeiten beim Erlernen des Lesens und Schreibens werden an unserer Schule seit vielen Jahrzehnten im LRS-Förderunterricht gefördert. Grundlage hierfür bildet der Erlass „Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens“ (LRS-Erlass) vom 19.07.1991.
Der sicheren Beherrschung der Rechtschreibung kommt in der schulischen Bildung eine besondere Bedeutung zu. Sie ist eine wichtige kulturelle Grundlage für die persönliche und berufliche Entwicklung der Schülerinnen und Schüler. Daher soll dieses Förderkonzept dabei helfen, allen Schülerinnen und Schülern, die einer besonderen Förderung im Bereich LRS bedürfen, gerecht zu werden und ihnen eine erfolgreiche Schullaufbahn zu ermöglichen. Die Lese- und Rechtschreibfähigkeiten der betroffenen Schülerinnen und Schüler sollen so gefördert werden, dass sie den Anforderungen entsprechen. Wünschenswert ist, dass diese Anforderungen zum Ende des 6. Schuljahres erfüllt werden und die Schülerinnen und Schüler aus dem LRS-Förderunterricht entlassen werden können.
1.1 Was bedeutet LRS?
Laut Erlass handelt es sich bei LRS um „eine Lese-Rechtschreib-Schwäche, bei der die Leistungen von Schülerinnen und Schülern im Lesen oder Rechtschreiben über einen Zeitraum von mindestens drei Monaten den Anforderungen nicht entsprechen.“ Grundlage der Feststellung einer LRS ist vor allem die kontinuierliche Beobachtung der Schülerinnen und Schüler im Unterricht durch die Deutschfachkollegen unter Berücksichtigung der jeweiligen Lernsituation. Die Feststellung einer LRS liegt in der Hand der Schule, außerschulische Gutachten oder Diagnosen sind nicht notwendig, können aber einbezogen werden. Vorhandene Hinweise aus der Grundschulzeit werden in die Zuordnung mit einbezogen.
Testergebnisse, Notenschutz und gewährte Nachteilsausgleiche werden in den Schulakten und die Teilnahme am LRS-Förderunterricht auf den Zeugnissen dokumentiert.
2. Diagnose
2.1 Eingangsdiagnose Klasse 5
Im ersten Halbjahr der Klasse 5 werden die Lese- und Rechtschreibfähigkeiten aller Schülerinnen und Schüler durch gezielte Beobachtungen durch die Deutschlehrkraft ermittelt und einem zusätzlichen, einheitlichen Diagnosetest (Hamburger Schreibprobe HSP) unterzogen. Mit Hilfe dieser Testergebnisse und gegebenenfalls einer Testung der Lesefähigkeit werden die Schülerinnen und Schüler mit einer LRS diagnostiziert.
Dies stellt neben den Beobachtungen aus dem Unterricht die Grundlage für die Zuordnung zum LRS-Förderunterricht durch die Deutschlehrkraft und die LRS-Förderlehrkraft dar. Die Feststellung des Förderbedarfs erfolgt ausschließlich durch die schulinternen Diagnoseinstrumente durch die Lehrkräfte. Kriterien für die Zuordnung zum LRS-Unterricht hat die Fachkonferenz Deutsch am 30.10.2025 intern festgelegt.
Neben dem LRS-Förderunterricht bietet die Realschule am Buchenberg in der Regel einen weiteren zusätzlichen Deutsch-Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler an, bei denen keine LRS diagnostiziert wurde, die aber beispielsweise in Bereichen der Rechtschreibung oder des Schriftbildes gefördert werden sollen. Die Zuordnung zu diesem Förderunterricht erfolgt nach Absprache mit den Eltern durch die Deutschlehrkräfte. Bei Teilnahme an diesem Förderunterricht besteht keine Möglichkeit für die Gewährung von Notenschutz und weiteren Nachteilsausgleichen nach dem LRS-Erlass.
2.2 Folgediagnosen
Der Erfolg der Förderung und dessen weitere Notwendigkeit wird in regelmäßigen Abständen (in der Regel am Ende eines Schuljahres) mithilfe weiterer Diagnosetests (Hamburger Schreibprobe HSP) überprüft. Hierbei werden Lernfortschritte und eventuell vorhandene weitere Förderbedarfe festgestellt und Eltern wie Schülerinnen und Schülern mitgeteilt.
Förderung ab Klasse 7
Laut Erlass findet die Förderung weiterhin bei „Einzelfällen, deren besondere Schwierigkeiten im Lesen oder Rechtschreiben bisher nicht behoben werden konnten“ statt. In der Regel sollte die LRS also bis zum Ende der 6. Klassen zum größten Teil behoben sein. Dies hängt mit der Entwicklung der Schreib- und Rechtschreibentwicklung von Kindern zusammen, die in Stufen verläuft wie sie zum Beispiel Carl Ludwig Naumann beschrieben hat.
3. Grundprinzipien des LRS-Unterrichts an der Realschule am Buchenberg
3.1 Grundsätzliche Bestimmungen
Die Förderung findet im Rahmen des Deutschunterrichtes im Rahmen der inneren Differenzierung und im LRS-Förderunterricht (max. Gruppenstärke beträgt 8 Schülerinnen und Schüler) als äußerer Differenzierung statt. Innerhalb des LRS-Förderunterrichts wird auf die individuellen Fehlerschwerpunkte eingegangen, die Arbeitsmaterialien sind hierauf abgestimmt. Neben der Rechtschreibung werden auch das Lesen und die Konzentrationsfähigkeit geübt. Außerdem wird in Schreibübungen die Handschrift trainiert.
Bei mangelnder Leistungsbereitschaft und bei unentschuldigtem Fehlen wird das Elterngespräch gesucht, bei dreimaligem Fehlen oder Fehlverhalten im Unterricht verfällt das Recht auf Teilnahme, Notenschutz und Nachteilsausgleich. Sollte die intensive schulische LRS-Förderung nicht zum gewünschten Erfolg führen, wird die LRS-Förderlehrkraft gemeinsam mit der Deutschlehrkraft und den Eltern über außerschulische Hilfen beraten. Dies können je nach vermuteter Ursache die schulpsychologische Beratungsstelle, motorische Therapien, Sprachtherapien oder Erziehungsberatungsstellen sein. Die Schule weist in der Regel zum Ende eines Schuljahres auf die Notwendigkeit weiterer Fördermaßnahmen hin, die Eltern werden umgehend gebeten, der weiteren Förderung zuzustimmen.
3.2 Notenschutz und weitere Nachteilsausgleiche in den Jahrgängen 5-6
Anders als in der Grundschule wird die Rechtschreibleistung in der Sekundarstufe I nicht als eigenständige Zeugnisnote ermittelt, sondern fließt bei Schülerinnen und Schülern in die Gesamtnote Deutsch mit ein. Den Schülerinnen und Schülern, die am LRS-Unterricht der Schule in den Jahrgängen 5-6 teilnehmen, steht laut Erlass Notenschutz zu. Dies bedeutet, dass die Rechtschreibleistung in schriftlichen Arbeiten und Übungen in keinem Unterrichtsfach mit in die Bewertung eingeht. Zusätzlich kann ein Nachteilsausgleich beantragt werden.
Dies ist zum Beispiel eine verlängerte Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten, das Stellen einer veränderten Aufgabe, die Nutzung von Hilfsmittel wie Wörterbüchern oder das mündliche Abfragen von Vokabeln. Ein Nachteilsausgleich muss in einer Klassenkonferenz beantragt werden und schriftlich dokumentiert sein.
3.3 Notenschutz und weitere Nachteilsausgleiche in den Jahrgängen 7 – 8
Nur in besonders begründeten Einzelfällen, wenn die Behebung der LRS bis zum Ende der 6. Klasse nicht möglich war und zusätzliche Fördermaßnahmen erforderlich sind, werden auch noch in den Klassen 7 bis 8 weitere Nachteilsausgleiche und eventuell Notenschutz gewährt. Der Notenschutz wird erteilt bei einem HSP-Diagnoseergebnis im Bereich PR 0-5 (Beschluss der Fachkonferenz Deutsch vom 30.10.2025). Die Gewährung von Nachteilsausgleichen bzw. Notenschutz setzt eine kontinuierliche Förderung voraus.
3.4 Nachteilsausgleiche in den Jahrgängen 9-10
Aufgrund der Vorschriften in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) wird in den Jahrgängen 9-10 kein Notenschutz gewährt. Ein Nachteilsausgleich in Form einer verlängerten Bearbeitungszeit bei Klassenarbeiten ist möglich. Bei den Zentralen Abschlussprüfungen in Klasse 10 kann ein Nachteilsausgleich in Form von verlängerter Bearbeitungszeit schriftlich durch die Eltern frühzeitig bei der Schulleitung beantragt werden. Ein Notenschutz besteht bei diesen Abschlussprüfungen grundsätzlich nicht:
„Bei Vorliegen einer erheblich veränderungsresistenten Lese-Rechtschreib-Schwäche (LRS), deren Behebung bis zum Ende der Sekundarstufe I nicht möglich war, so dass ein besonderer Ausnahmefall begründet wird, können die Eltern einen Antrag bei der Schule auf Gewährung einer Verlängerung der Arbeitszeit stellen. Diese Verlängerung soll dazu dienen, die im Rahmen der individuellen Förderung im Verlauf der Sek. I erlernten Strategien des Lesens und der Selbstkorrektur anzuwenden. Die Nicht-Wertung einer Teilleistung, wie z.B. der Sprachrichtigkeit (Rechtschreibung, Zeichensetzung, Grammatik), ist in den Zentralen Prüfungen 10 nicht zulässig.“[1]
4. Andere Fächer
4.1 LRS und Fremdsprachen
Im Fremdsprachenunterricht werden die besonderen Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben ebenfalls angemessen berücksichtig. In Fließtexten wird die Rechtschreibung generell nicht bewertet. Im Fremdsprachenunterricht wird die Rechtschreibleistung in den Klassen 5-6 nicht bewertet, in den Klassen 7-10 in den besonders begründeten Einzelfällen.
4.2 LRS und übrige Fächer
Grundsätzlich wird in allen Fächern auch die Sprachkompetenz gefördert und auf sprachliche Richtigkeit hingewirkt und angemessen berücksichtigt. Bezüglich anderer Fächer z.B. Biologie, Physik, Chemie, Geschichte, Mathematik ... gilt: Ab Klasse 7 sollen Fachbegriffe orthographisch auch von den LRS -Schülerinnen und Schülern gelernt sein bzw. werden und sinngemäß erkennbar sein.
5. Elterninformation
Die Realschule am Buchenberg bezieht die Eltern mit in die Förderung der Kinder mit LRS ein. So werden sie über die Diagnoseergebnisse informiert und Möglichkeiten einer zusätzlichen Förderung zuhause aufgezeigt. Zur Behebung einer LRS ist zusätzliches Üben des Rechtschreibens und Lesens außerhalb der Schule dringend notwendig. Der Informationsaustausch bzw. eine Rückmeldung über Lernfortschritte erfolgt nach jeder Testung (Diagnosebogen).
Erster Ansprechpartner für Fragen ist die jeweilige Deutschlehrkraft bzw. LRS-Lehrkraft.
6. Außerschulische Partner
Im Bedarfsfall kann zum Beispiel die Schulpsychologische Beratungsstelle in Anspruch genommen werden.
7. Evaluation
Das LRS-Förderkonzept der Realschule am Buchenberg wird in regelmäßigen Abständen durch die Fachkonferenz Deutsch evaluiert. Grundlage sind Fortbildungen zum Thema LRS und die Rückmeldungen der LRS-Lehrkräfte und der Schülerinnen und Schüler. Zusätzlich gab es bereits Elternrückmeldungen zum Konzept.
Die Umsetzung dieses Konzepts startete in einer Erprobungsphase mit dem Schuljahr 2021/22, eine erste Evaluation fand zum Halbjahresende 2021/22 statt. Eine ausführliche Evaluation durch die Fachschaft Deutsch erfolgte am 30.10.2025. Anpassungen am Konzept wurden durch eine Arbeitsgruppe bestehend aus Frau Elschenbroich, Frau Siebrecht und Frau Voigt vorgenommen.
Quellen/Grundlagen:
- Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreibens (LRS) RdErl. d. Kultusministeriums v. 19.07.1991 (GABl. NW. I S. 174)
- Bezirksregierung Düsseldorf: Förderung von Schülerinnen und Schülern bei besonderen Schwierigkeiten im Erlernen des Lesens und Rechtschreiben (LRS). Informationsschrift zum LRS-Erlass NRW: (Bass 14-01 Nr. 1, Stand 01.04.2015) bass.schul-welt.de
- Ministerium für Schule und Weiterbildung des Landes Nordrhein-Westfalen: Arbeitshilfe: Gewährung von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Behinderungen, Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung und/oder besonderen Auffälligkeiten in der Sekundarstufe I – Eine Orientierungshilfe für Schulleitungen (27.11.2013) https://www.schulministerium.nrw/sites/default/files/documents/2-Arbeitshilfe_Sek_I.pdf
- Fortbildung: Lese- und Rechtschreibschwierigkeiten – vorbeugen, diagnostizieren und fördern – Kompetenzteam Gelsenkirchen, Ina Nicolay, (17.02 und 22.02.2022)
Weiterführende, hilfreiche Links:
- https://bass.schul-welt.de (LRS-Erlass)
- https://www.kreis-steinfurt.de/kv_steinfurt/Kreisverwaltung/Ämter/Schulaufsicht%20-%20Schulamt%20für%20den%20Kreis%20Steinfurt/Inklusion/Lese-%20Rechtschreib-%20Schwierigkeiten/ (Infos des Kreises Steinfurt zum Thema LRS, Handreichungen LRS)
- rsb-borken.de (Regionale Schulberatungsstelle des Kreises Borken): https://rsb-borken.de/schulpsychologische-themen/lese-rechtschreibschwierigkeiten-lrs
- L.Naumann: Das Deutsche hat eine phonem-orientierte, grammatisch überformte Schrift.
https://www.germanistik.uni-hannover.de/fileadmin/germanistik/Personenseiten/Publikationen_Lehrende/Naumann_Das _Deutsche_hat_eine_phonemorientierte__grammatisch_ueberformte_Schrift2016.pdf
[1] https://www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de/cms/zentrale-pruefungen-10/fragen-undantworten/
