Um Störungen im Unterricht systematisch zu verringern, arbeiten wir seit dem Schuljahr 2007/08 mit dem Trainingsraumprogramm .
Das Programm geht von folgenden 3 Grundregeln aus:
- Jeder Schüler hat das Recht, ungestört zu lernen.
- Jeder Lehrer hat das Recht, ungestört zu unterrichten.
- Jeder muss die Rechte des anderen respektieren.
Verstößt ein Schüler im Unterricht gegen eine dieser Regeln, erfolgen der Reihe nach folgende Maßnahmen:
1. Der störende Schüler erhält eine ausdrückliche Ermahnung.
2. Stört er weiter, wird er mit einem Laufzettel in den Trainingsraum geschickt.
3. Im Trainingsraum stellt der Schüler eigenverantwortlich einen schriftlichen Rückkehrplan auf. Darin muss er aufschreiben, wie er sich bessern will. Der Schüler kann sich dabei von der Aufsicht führenden Lehrkraft beraten lassen.
4. Danach wird er mit diesem Rückkehrplan wieder in den Unterricht zurückgeschickt.
5. Dort entscheidet der unterrichtende Lehrer, ob er mit den Vereinbarungen im Rückkehrplan einverstanden ist. Erst dann darf der Störer wieder am Unterricht teilnehmen.
6. Der Schüler muss den versäumten Unterrichtsstoff eigenständig nachholen.
7. Bei jeder Überweisung in den Trainingsraum werden die Eltern informiert. Beim dritten Mal werden die Eltern zu einem Gespräch in die Schule eingeladen







